Ex-Staatsanwalt missbraucht eigenen Sohn-Bewährung
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In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Lübeck wurde ein ehemaliger Staatsanwalt angeklagt, im März 2019 schweren sexuellen Missbrauch an seinem damals achtjährigen Sohn begangen zu haben. In der Anklageschrift hieß es, dass der Angeklagte sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen haben soll, während sie im selben Bett schliefen, wobei er in die Pyjamahose des Jungen griff, um seine Genitalien und seinen Anus zu berühren. Der Angeklagte behauptete, während des angeblichen Vorfalls schlaf gewandelt zu haben. Nach einer Verhandlung verurteilte das Landgericht Lübeck den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch seines Sohnes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, wobei vier Monate bereits verbüßt wurden.
Während des Prozesses hielt sich der Anwalt des Angeklagten im Gegensatz zu den früheren Phasen der Ermittlungen mit Kommentaren zu den Vorwürfen zurück. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragten einen Freispruch, während der Nebenkläger für eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs plädierte, ohne ein Strafmaß zu nennen.
Der ehemalige Staatsanwalt gab an, dass er schlief, als er seinen Sohn missbrauchte. Obwohl das Landgericht Lübeck ihm nicht glaubte, wurde er auf Bewährung entlassen.
Dieser Fall hat wichtige rechtliche und ethische Fragen aufgeworfen, insbesondere hinsichtlich des empfindlichen Gleichgewichts zwischen den Rechten des Angeklagten und dem Schutz von schutzbedürftigen Personen.
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