Neuss-Wohnsitzloser Mann dringt nachts in Geldinstitut ein

Neuss-Wohnsitzloser Mann dringt nachts in Geldinstitut ein

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Am Mittwoch (08.11.), gegen 07:15 Uhr, wurde die friedliche Stadt Neuss im Rhein-Kreis abrupt von einem ungewöhnlichen Vorfall erschüttert. Die örtliche Polizei wurde dringend zu einer Bank auf der Oberstraße gerufen, nachdem ein mutmaßlicher Einbruch gemeldet worden war. Mehrere Streifenwagen rasten zum Ort des Geschehens und die Anwohner beobachteten gespannt, was sich hinter der Aufregung verbarg. Innerhalb weniger Minuten trafen die ersten Einsatzkräfte ein und betraten schnell das Gebäude, um die Situation zu untersuchen. Als sie vorsichtig das Innere der Bank durchquerten, fiel ihr Blick auf einen unerwarteten Anblick. Versteckt in einem der Büros entdeckten sie einen zerzausten und scheinbar obdachlosen Mann, der in den Vierzigern zu sein schien. Die Behörden handelten sofort und nahmen ihn vorläufig in Gewahrsam.

Erste Ermittlungen brachten Licht in die bizarren Ereignisse der vergangenen Nacht. Es schien, dass diese mysteriöse Person im Schutze der Dunkelheit in die Bank eingebrochen war, angetrieben von einem unwahrscheinlichen Motiv – Hunger. In seiner Verzweiflung hatte er ein paar unwiderstehliche Schokoladenpralinen entdeckt und sich ein heimliches Festmahl gegönnt. Doch damit war seine nächtliche Eskapade noch nicht zu Ende.

In einer surrealen Wendung stahl der Mann die persönlichen Gegenstände mehrerer Bankangestellter, vielleicht in der Hoffnung, etwas von Wert zu finden. Nachdem er seine illegale Mission erfolgreich abgeschlossen hatte, überkam ihn die Erschöpfung und er suchte Trost in einem der leerstehenden Büros, wo er in einen tiefen Schlummer fiel.

Die Ankunft der Polizei beendete sein unerwartetes Nickerchen abrupt. Als sie ihn aus seinem Sessel weckten, wurde der Mann in Gewahrsam genommen und zur örtlichen Polizeistation gebracht. Dort wurden bei einem Drogentest Spuren von Kokain und Opiaten in seinem Körper nachgewiesen, was weitere Fragen zu seinen Lebensumständen und Beweggründen aufwarf.

Am Nachmittag wurde der Mann nach den notwendigen rechtlichen Schritten aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Vor seiner Abreise unterzog er sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung und wurde aufgefordert, eine Blutprobe abzugeben.

Bild: Polizei Neuss