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Dortmunder Zoll stellt über 21.000 Einweg-E-Zigaretten sicher

Am 15. Februar führten Beamte der Verkehrsüberwachung des Hauptzollamts Dortmund eine Kontrolle bei einem Großhändler in Castrop-Rauxel durch und entdeckten dabei eine erhebliche Menge an illegalen Einweg-E-Zigaretten und Tabak zum oralen Gebrauch. Die Kontrolle ergab 21.049 illegale Einweg-E-Zigaretten mit insgesamt 357,302 Litern E-Liquid sowie 2.230 Dosen Snus, die alle in einer Garage gelagert waren. Der Wert der beschlagnahmten Waren belief sich auf einen erheblichen Steuerverlust von 71.460,40 Euro, was zur Einleitung eines sofortigen Steuerstrafverfahrens führte. In Anbetracht der jüngsten Verordnungen unterliegen Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verwendet werden, ab dem 1. Juli 2022 der Tabaksteuer, wobei der Steuersatz ab dem 1. Januar 2024 von 0,16 Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter steigt. Darüber hinaus sind Einweg-E-Zigaretten unter Abschnitt 14 des Gesetzes über Tabakerzeugnisse streng reguliert, der für diese Produkte einen maximalen Inhalt von zwei Millilitern (entspricht maximal 800 Zügen) vorschreibt.

Die Entdeckung einer großen Menge Snus ist ebenfalls bemerkenswert, da diese Form des Tabaks zum oralen Gebrauch besonderen Vorschriften unterliegt. Die kommerzielle Vermarktung von Snus ist gemäß der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen in der gesamten Europäischen Union verboten, außer in Schweden. In Deutschland ist die Vermarktung von Tabak zum oralen Verzehr und Kautabak gemäß § 11 des Tabakproduktgesetzes streng verboten.

Diese Durchsetzungsmaßnahme unterstreicht das Engagement für die Aufrechterhaltung und Durchsetzung der Vorschriften für den Handel und Vertrieb von Tabakerzeugnissen sowie die Wachsamkeit der Behörden bei der Bekämpfung illegaler Aktivitäten in diesem Sektor.
Foto: Zoll