Mettmann: 22-Jährige durch "upskirting" sexuell belästigt

Mettmann: 22-Jährige durch „upskirting“ sexuell belästigt

Am Abend des 2. Februar 2024 ereignete sich ein beunruhigender Vorfall in einem Schwimmbad in Velbert. Eine 22-jährige Frau entdeckte in ihrer Umkleidekabine ein Mobiltelefon mit eingeschalteter Videofunktion und einen mysteriösen Schuh, der in ihre Kabine ragte. Als sie merkte, dass sie gefilmt wurde, nahm sie das Telefon an sich und alarmierte das Schwimmbadpersonal, das umgehend die Behörden verständigte. Die eintreffenden Polizeibeamten nahmen einen 34-jährigen Mann am Tatort fest und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen „Upskirting“ ein – dem heimlichen Filmen des Intimbereichs, das eine schwere Verletzung der Privatsphäre darstellt und gesetzlich als Sexualdelikt definiert ist. Nach § 184k des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) wird das Aufnehmen solcher Bilder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.

Nach der Verhaftung des Verdächtigen führte die Kriminalpolizei eine gründliche Durchsuchung seiner Wohnung durch und beschlagnahmte das Mobiltelefon und andere Speichermedien zur weiteren Untersuchung.

Foto: Polizei Mettmann