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Köln: Bundespolizei nimmt Frau mit drei Haftbefehlen fest

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Am Mittwoch, 17. Mai, wurde eine Frau von Bundespolizisten am Kölner Hauptbahnhof angehalten. Gegen sie lagen drei Haftbefehle wegen Betrugs und Hinterziehung von Leistungen vor. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte in jedem dieser Fälle Haftbefehl gegen sie erlassen. Sie wurde vor die Wahl gestellt, entweder eine Geldstrafe von etwa 2000 Euro zu zahlen oder eine 165-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Die Polizei konnte die offenen Haftbefehle ausfindig machen und nahm die Frau mit in die Dienststelle. Ein Bekannter aus Ludwigshafen sprang jedoch ein und leistete eine Zahlung, wodurch die Gefängnisstrafe abgewendet werden konnte. Die Frau wurde daraufhin freigelassen und durfte die Wache verlassen.

Dieser Vorfall verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich an die Gesetze zu halten, und welche Konsequenzen es hat, wenn jemand versucht, sich seiner gesetzlichen Verantwortung zu entziehen. Betrug und Hinterziehung von Leistungen sind schwere Vergehen, die dazu führen können, dass gegen eine Person ein Haftbefehl ausgestellt wird. Die Tatsache, dass gegen diese Frau drei Haftbefehle vorlagen, ist ein klares Indiz dafür, dass sie schon seit einiger Zeit in betrügerische Aktivitäten verwickelt war.

Foto: Bundespolizei