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Dortmund: 19-Jähriger konsumierte Lachgas während der Autofahrt

Ein 19-jähriger Autofahrer in Dortmund musste mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, nachdem er am 14. März 2024 bei einer Fahrt durch die Innenstadt auf der Hansastraße mit Lachgas erwischt wurde. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein des jungen Mannes und erteilte ihm ein Fahrverbot. Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an. Der Mann, der seinen Führerschein im Jahr 2022 erworben hatte, erregte um 21:40 Uhr die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife, als er mit einem Mercedes vom Königswall in die Hansastraße einbog und im Gegenverkehr auf das Polizeifahrzeug zufuhr. Die Polizisten konnten durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß verhindern und beobachteten den Fahrer und einen Beifahrer, die sich einen aufgeblasenen Luftballon vor den Mund hielten.

Als sie den Mercedes auf dem Königswall anhielten, entdeckten die Polizisten zwei ungesicherte Lachgasflaschen im Auto. Da die Flaschen unter Druck standen, handelte es sich um einen Verstoß gegen das Gefahrgutgesetz, der als Ordnungswidrigkeit gilt. Dem Fahrer droht ein Bußgeld von 300 Euro für diesen Verstoß, und wenn er auch der Eigentümer des Mercedes ist, können zusätzlich 800 Euro gefordert werden.

Außerdem steht der Fahrer im Verdacht, unter dem Einfluss eines Rauschmittels gefahren zu sein, was zu einer laufenden Untersuchung beider Vergehen führt. Zu den Auswirkungen des Konsums von Lachgas als Rauschmittel gehören kurzfristige Halluzinationen und eine beeinträchtigte Wahrnehmung von Raum und Zeit, was ein erhebliches Risiko für die Fahrtüchtigkeit darstellt und die Unfallwahrscheinlichkeit erhöht. Langfristige Schäden am Körper sind ebenfalls eine mögliche Folge des Lachgas-Konsums.

Foto: Polizei Dortmund