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Gelsenkirchen: Kein Geld für Alkohol, aber 5,24 Promille.

Am frühen Morgen des 14. Februar 2024 alarmierte ein aufmerksamer Augenzeuge die Polizei in Gelsenkirchen-Feldmark, nachdem er einen mutmaßlich betrunkenen Fahrer an einer Tankstelle beobachtet hatte. Die betreffende Person wurde dabei beobachtet, wie sie Desinfektionsmittel aus einer Flasche konsumierte, bevor sie das Gelände eilig verließ und das Geräusch quietschender Reifen hinterließ. Daraufhin fingen Polizeibeamte um 1 Uhr nachts in der Feldmarkstraße das betreffende Fahrzeug ab. Als sie sich dem Fahrer näherten, fiel den Beamten sofort der starke Geruch von Desinfektionsmittel auf, der aus dem Fahrzeuginneren kam. Nachdem sie den Fahrer aufgefordert hatten, das Fahrzeug zu verlassen, wurde deutlich, dass die Person, ein 23-Jähriger aus Recklinghausen, nicht in der Lage war, das Gleichgewicht zu halten und sich auf das Auto stützen musste. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Blutalkoholspiegel von 5,24 Promille. Der Fahrer wurde daraufhin zur Polizeiwache begleitet, wo ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Anschließend wurde der Führerschein der Person beschlagnahmt und ihr wurde das Führen eines Fahrzeugs untersagt.

Dieser Vorfall ist eine wichtige Erinnerung an die Gefahren, die mit Alkohol am Steuer verbunden sind. Die Öffentlichkeit wird nachdrücklich aufgefordert, keine Substanzen zu konsumieren, die ihre Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, beeinträchtigen könnten. Diese Ermahnung gilt insbesondere für Flüssigkeiten, Pulver oder Tabletten, die nicht zum Verzehr bestimmt sind, wie z.B. Desinfektionsmittel. Die Einnahme solcher Substanzen kann zu schweren und möglicherweise tödlichen gesundheitlichen Folgen führen.